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	<title>Kommentare für tv-orange</title>
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	<description>Unabhängige Information in Film Schrift und Ton</description>
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		<title>Kommentar zu WIR von oradmin</title>
		<link>http://tv-orange.de/wir/comment-page-1/#comment-1339</link>
		<dc:creator>oradmin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 16:00:46 +0000</pubDate>
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		<description>die griechische Regierung hat viele Chancen vertan. Wir werden davon berichten. Ebenso ist die Mentalität der &quot;Ehrenwerten Steuerhinterziehung&quot; keine  Auszeichnung für ein soziales verhalten in einer Gesellschaft. Leider, aber nicht anders zu erwarten, entspricht die Linie der EU-Entscheider gewissen Interessen &quot;Hinter den Kulissen&quot;. Eine Europa-Politik, die nicht das Wichtigste und Erste im Wohl der Bürger sieht, bietet den Menschen keine Zukunft.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>die griechische Regierung hat viele Chancen vertan. Wir werden davon berichten. Ebenso ist die Mentalität der &#8220;Ehrenwerten Steuerhinterziehung&#8221; keine  Auszeichnung für ein soziales verhalten in einer Gesellschaft. Leider, aber nicht anders zu erwarten, entspricht die Linie der EU-Entscheider gewissen Interessen &#8220;Hinter den Kulissen&#8221;. Eine Europa-Politik, die nicht das Wichtigste und Erste im Wohl der Bürger sieht, bietet den Menschen keine Zukunft.</p>
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		<title>Kommentar zu WIR von s,</title>
		<link>http://tv-orange.de/wir/comment-page-1/#comment-1338</link>
		<dc:creator>s,</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 15:18:39 +0000</pubDate>
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		<description>Danke für Ihre schnelle und freundliche Antwort. Da bin ich aber beruhigt, dass ich mit meiner Einstellung nicht ganz alleine dastehe ;-)
Ich bin schon sehr gespannt auf Ihren offenen Brief. Die Situation in Griechenland ist viel zu komplex, um sie mit Stammtischparolen zu lösen. Opfer sind von ALLEN Beteiligten gefragt. Das dringend benötigte Vertrauen der Investoren in Griechenland ist verloren und muß - wie auch immer- wiedergewonnen werden. Dauerstreiks und Hetzparolen - und natürlich auch der Verlust der Gläubiger ihres bisher eingesetzten Geldes - wirken da kontraproduktiv.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für Ihre schnelle und freundliche Antwort. Da bin ich aber beruhigt, dass ich mit meiner Einstellung nicht ganz alleine dastehe <img src='http://tv-orange.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /><br />
Ich bin schon sehr gespannt auf Ihren offenen Brief. Die Situation in Griechenland ist viel zu komplex, um sie mit Stammtischparolen zu lösen. Opfer sind von ALLEN Beteiligten gefragt. Das dringend benötigte Vertrauen der Investoren in Griechenland ist verloren und muß &#8211; wie auch immer- wiedergewonnen werden. Dauerstreiks und Hetzparolen &#8211; und natürlich auch der Verlust der Gläubiger ihres bisher eingesetzten Geldes &#8211; wirken da kontraproduktiv.</p>
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		<title>Kommentar zu WIR von oradmin</title>
		<link>http://tv-orange.de/wir/comment-page-1/#comment-1337</link>
		<dc:creator>oradmin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 14:52:09 +0000</pubDate>
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		<description>Dieser Brief ist ein Brief der OCCUPY-Bewegung, die sich den Namen 99% selbst gibt. Wir, die Redaktion von TV-Orange sehen die Situation in Griechenland und in Europa differenzierter als dies Mikis Theodorakis tut. Wir veröffentlichen die Stellungnahme von OCCUPY und Mikis Theodorakis, weil die offizielle EU-Politik nicht zu einer Stärkung der griechischen Wirtschaft, sondern objektiv zu einer kompletten Staatsverschuldung mit Staatsbankrott führt. Die offizielle EU-Politik scheitert hier und versetzt sich nicht im Geringsten in die Notlage der griechischen Bevölkerung.
Wir selbst werden einen OFFENEN Brief für die griechische Bevölkerung auch zu Händen Mikis Theodorakis veröffentlichen, in der wir, genau wie sie dies auch feststellen, darauf verweisen, dass jeglicher Feindschaftsgedanke, oder das Schüren von Angst oder Hass zwischen den Ländern irgend etwas Positives bewirken kann. Im Gegenteil !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Brief ist ein Brief der OCCUPY-Bewegung, die sich den Namen 99% selbst gibt. Wir, die Redaktion von TV-Orange sehen die Situation in Griechenland und in Europa differenzierter als dies Mikis Theodorakis tut. Wir veröffentlichen die Stellungnahme von OCCUPY und Mikis Theodorakis, weil die offizielle EU-Politik nicht zu einer Stärkung der griechischen Wirtschaft, sondern objektiv zu einer kompletten Staatsverschuldung mit Staatsbankrott führt. Die offizielle EU-Politik scheitert hier und versetzt sich nicht im Geringsten in die Notlage der griechischen Bevölkerung.<br />
Wir selbst werden einen OFFENEN Brief für die griechische Bevölkerung auch zu Händen Mikis Theodorakis veröffentlichen, in der wir, genau wie sie dies auch feststellen, darauf verweisen, dass jeglicher Feindschaftsgedanke, oder das Schüren von Angst oder Hass zwischen den Ländern irgend etwas Positives bewirken kann. Im Gegenteil !</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu WIR von s,</title>
		<link>http://tv-orange.de/wir/comment-page-1/#comment-1336</link>
		<dc:creator>s,</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 13:36:50 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,
ich habe Euren Brief an das griechische Volk auf der Homepage von Herrn Theodorakis gelesen. Ich finde es offen gestanden sehr vermessen von Euch zu unterstellen, dass 99% aller Deutschen so denkt wie Ihr. Habt Ihr da eine repräsentative Meinungsumfrage durchgeführt? Sicher nicht. 
Ich denke weder den Griechen noch den Deutschen bzw. anderen Nationalitäten ist mit dieser derzeit stattfindenden Schwarz-Weiß-Malerei geholfen. In allen Ländern sind die &quot;kleinen Leute&quot; die Gestraften. Die Griechen sollten sich - statt uns flächendeckend als Nazis zu titulieren (was ich persönlich als absolut unverschämt und unpassend empfinde)- viel lieber gegen ihre eigenen reichen Staatsbürger wenden, die ihre Gelder lieber im Ausland bunkern statt ihrem eigenen Land zu helfen. Fakt ist, dass hier in Deutschland Generationen von &quot;kleinen Deutschen&quot;  für die Misswirtschaft der griechischen Politik bezahlen sollen- und dafür müssen wir uns auch noch beschimpfen lassen! Ich verstehe den Unmut vieler Griechen, aber mit Dauerstreik und Hassparolen werden sie den Karren nicht aus dem Dreck ziehen können. Im übrigen verstehe ich auch nicht, warum Griechenland seinen Rüstungsetat nicht schon längst auf ein Minimum gekürzt hat...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe Euren Brief an das griechische Volk auf der Homepage von Herrn Theodorakis gelesen. Ich finde es offen gestanden sehr vermessen von Euch zu unterstellen, dass 99% aller Deutschen so denkt wie Ihr. Habt Ihr da eine repräsentative Meinungsumfrage durchgeführt? Sicher nicht.<br />
Ich denke weder den Griechen noch den Deutschen bzw. anderen Nationalitäten ist mit dieser derzeit stattfindenden Schwarz-Weiß-Malerei geholfen. In allen Ländern sind die &#8220;kleinen Leute&#8221; die Gestraften. Die Griechen sollten sich &#8211; statt uns flächendeckend als Nazis zu titulieren (was ich persönlich als absolut unverschämt und unpassend empfinde)- viel lieber gegen ihre eigenen reichen Staatsbürger wenden, die ihre Gelder lieber im Ausland bunkern statt ihrem eigenen Land zu helfen. Fakt ist, dass hier in Deutschland Generationen von &#8220;kleinen Deutschen&#8221;  für die Misswirtschaft der griechischen Politik bezahlen sollen- und dafür müssen wir uns auch noch beschimpfen lassen! Ich verstehe den Unmut vieler Griechen, aber mit Dauerstreik und Hassparolen werden sie den Karren nicht aus dem Dreck ziehen können. Im übrigen verstehe ich auch nicht, warum Griechenland seinen Rüstungsetat nicht schon längst auf ein Minimum gekürzt hat&#8230;</p>
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		<title>Kommentar zu Auf ein paar Worte Herr Joachim Gauck von Bert Steffens</title>
		<link>http://tv-orange.de/2012/02/auf-ein-paar-worte-herr-joachim-gauck/comment-page-1/#comment-1332</link>
		<dc:creator>Bert Steffens</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 05:31:55 +0000</pubDate>
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		<description>Joachim Gauck ? -
Kein Diener zweier Herren im höchsten Amt -
Auch 2012 NEIN!


Von
Bert Steffens
Freier Philosoph
Andernach


Rechtsblinde auf der Suche nach einem Bundespräsidenten.

Bereits am 17.06.2010 wurde im Essay „Joachim Gauck? - Kein Diener zweier Herren im höchsten Amt!“ begründet, dass evangelische Pfarrer – bei Ex-Bischöfen ist es nicht anders – nicht für das höchste Amt im Staate geeignet sind. Dargelegt wurde auch, dass „Parteigewächse“ nicht das notwendige Maß an Unabhängigkeit bieten können, wie es Christian Wulff gerade gezeigt hat.

Nichts hat sich seit dem Juni 2010 geändert.(1) Die Warnungen vieler Bürger vor ungeeigneten, weil nicht unabhängigen Kandidaten, verhallten. Jetzt ist das Geschrei groß. Nicht einmal zwei Jahren nach einem vorher erkennbaren Missgriff, wird von einem Teil der Deutschen erneut der nächste erkennbare Missgriff propagiert: Joachim Gauck, ordinierter Pfarrer, obwohl dieser sich ausdrücklich durch Ordination „auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist…“ verpflichtet ist.
Nur: 
Das widerspricht der ausschließlichen Verpflichtung unter das Grundgesetz!

Dass Gauck, als er noch Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen war, einen Teil der DDR-Verbrecher und Menschenquäler ausgerechnet in „seinem“ Haus („Gauck-Behörde“) wissentlich auch noch in Dienst und Lohn hielt – dies ist ein gesondertes Thema, auch wenn inzwischen der derzeitige Bundesbeauftragte Roland Jahn diesen ungeheuren Missstand kurz nach seinem Dienstbeginn beseitigt hat.

Derzeit sind wieder Rechtblinde aktiv, die zwar von einem „parteiunabhängigen Kandidaten“ faseln und nicht erkennen wollen, dass ein ordinierter Pfarrer genau das nicht sein kann: Er hat sich bereits lebenslang seiner Kirche verpflichtet!

Gauck ist nicht unabhängig, vielmehr bereits verpflichtet

„Niemand kann zwei Herren dienen“. Wer kennt diesen Satz nicht, sei er nun evangelischer oder katholischer Christ oder auch keines von beidem. Auch losgelöst von dieser bekannten Feststellung aus der Bergpredigt weiß der halbwegs Lebenserfahrene, dass er zwei Interessen, die sich mit wesentlichen Elementen entgegenstehen, nicht gleichzeitig dienen kann. Beispiele dafür gibt es viele. So auch ein Anwalt, der zwei streitende Parteien bei Gericht nicht vertreten kann und darf. Einem Richter sind noch stärkere Fesseln angelegt: Er kann nicht richten und gleichzeitig den Interessen einer der streitigen Parteien dienen oder in irgendeiner Weise anhängen – er ist nicht nur allein dem Gesetze unterworfen, sondern auch der Pflicht unbedingter Unparteiigkeit.

Im Streitfalle oder Entscheidungsfalle unabhängig sein, nicht gleichzeitig urteilen oder entscheiden zu dürfen, wenn ihn die Sache als Schlichter, Anwalt, Gutachter oder Träger eines öffentlichen Amtes in der einen oder anderen Weise selbst betrifft oder betreffen könnte oder schon bereits übernommene Pflichten verletzt.
Nur bei einem in dieser Weise Unabhängigen kann man sicher sein, dass sein Urteil oder Wollen durch keine entgegenstehenden Pflichten oder Eigeninteressen beeinträchtigt wird – ihm kann jedermann vertrauen.

Seiner Kirche freiwillig und dem „Wort Gottes verpflichtet“

Und was hat das alles mit dem von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ordinierten Pfarrer Joachim Gauck und mit dessen Kandidatur zum Amt des Bundespräsidenten zu tun?
Eigentlich ist der Sachverhalt einfach: Im Widerstreit stehende, unterschiedliche Pflichten, können nicht nur geldwerter Art oder Teil von Machtfragen, sie können auch von religiöser Natur sein, wie beispielsweise ein kirchliches Amt mit einem Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit. Das Amt des Pfarrers in der Evangelischen Kirche ist so ein Amt, das auch dann seine Grundpflichten behält, wenn man keine eigene Pfarrei mehr hat – eben lebenslänglich.

„Durch die Berufung nach einer Bewährung im dreijährigen Probedienst
besteht ein kirchliches Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit.“

Dies gesagt das Pfarrergesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) von 1995. Nachzulesen ist dies zum Beispiel bei der ELLM, der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg. Dort kann jeder erfahren:

„Mit der Ordination im evangelischen Sinne werden Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung übertragen.“

Im Lichte evangelischer Theologie

„handelt in der Ordination Christus durch die institutionell verfasste Kirche“ 
(Prof. Dr. Walter Dietz, Uni Mainz).

Und:
„Pastoren unterstehen der Lehr- und Dienstaufsicht und sind verpflichtet, sich
visitieren zu lassen.“

Weiter heißt es im § 3 Abs. 2 Ordinationsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKRh):

„Bei der Ordination erfolgt die Verpflichtung auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist…“

Geht ein Pfarrer in Ruhestand und gibt er seine Ordinationsurkunde nicht zurück, dann verzichtet er auch nicht auf seine Ordinationsrechte: Er kann predigen und die Sakramente verwalten (§ 6 Abs. 1 u. 2 Ordinationsgesetz EKRh).
Dass der Pfarrer Joachim Gauck seine Ordinationsurkunde zurückgegeben und auf seine Pensionsbezüge aus dem Amt verzichtet und sich so seiner lebenslangen Dienst- und Treuepflicht entledigt hat – davon ist nichts bekannt.

Lebensweg – auf der Suche nach Selbstdarstellung

Die Berufsbezeichnung „Pfarrer“ – damit schmückt sich Joachim Gauck zu Recht. 1967 wurde Gauck von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg ordiniert, arbeitete als Pfarrer in Lüssow, Kreis Güstrow und ab 1970 in Rostock-Evershagen. Nebenamtlich war er noch Jugendpfarrer in Rostock und leitete die Kirchentagsarbeit in Mecklenburg (Quelle Konrad-Adenauer-Stiftung). Gauck fiel u. a. auf durch regime-kritische Predigten in Rostock und anderswo, genoss aber – wie Teile seiner Familie auch – trotzdem Privilegien, die einem Durchschnittsbürger der DDR völlig versperrt waren.
Gauck, der mit seiner 1990 von ihm geschiedenen Ehefrau Hansi Gauck vier längst erwachsene Kinder hat, liebt es – diesem Eindruck kann man beim Lesen seines bekannt gewordenen Lebenslaufs nicht entgehen – öffentlich zu wirken, nicht nur als predigender Pfarrer, auch beispielsweise als Abgeordneter der Volkskammer, als Kandidat auf den Posten des Oberbürgermeisters von Rostock, als „Sonderbeauftragter“, später als Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen, als Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – für Deutschland“, als Mitglied der „Atlantik-Brücke e.V.“, als Buchautor, als Talkmaster beim ARD („Gauck trifft…“) u.v.a.m.

Bundesverfassungsgericht und die Grenzen kirchlicher Ämter

Bei Beendigung seiner Leitung der Stasi-Unterlagenbehörde glaubte er noch, dass er als Mecklenburger seine eigenen Grenzen kenne: Bundespräsident wolle er nicht werden. Hierbei wird er sich wohl an die ihm gesetzten Grenzen aus seinem lebenslangen Pflicht- und Treueverhältnis gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg erinnert haben. Und heute?
Nun – Grenzen, die gibt es für einen evangelischen Pfarrer sehr wohl. In Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 350/75 vom 21.09.1976) kann man nachlesen, welche Grenzen die Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Vermengung von Pfarreramt und einem politischen Amt sieht:

„Die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland hat zunächst Entschließungen von Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Frage der Mitarbeit der evangelischen Kirchen und ihrer Amtsträger im politischen Raum mitgeteilt, sodann eine theologische Stellungnahme zur Frage der Kompatibilität von geistlichem Amt und politischem Mandat vorgelegt, die mit der Schlußfolgerung endet:

“Die gleichzeitige Wahrnehmung von geistlichem Amt und politischem Mandat ist aus Gründen des Glaubens und der Lehre abzulehnen, weil dadurch die Normen des geistlichen Amtes (Reinheit der Verkündigung und Dienst an der ganzen Gemeinde) verletzt sowie das Wesen des politischen Dienstes der Kirche verfälscht werden.
Es werden Grenzen überschritten, die mit der Amtsverpflichtung gesetzt sind. Deshalb muß die Kirche für sich das Recht in Anspruch nehmen, in ihren Ordnungen für das geistliche Amt auf die Beachtung dieser Grenzen zu drängen und Grenzüberschreitungen entgegenzuwirken”.


Und wie ist das mit der Vermengung einer lebenslangen Dienst- und Treuepflicht als evangelischer Pfarrer einerseits und dem Amt des Bundespräsidenten andererseits?

Bundespräsident, kirchliches Amt und das Grundgesetz

Der Artikel 55 Grundgesetz (GG) benennt jene Tätigkeiten, Stellungen und Funktionen, die mit dem Amt eines Bundespräsidenten nicht kompatibel sind. Gewiss: An die Möglichkeit, dass einst ein ordinierter evangelischer Pfarrer das Amt eines Bundespräsidenten anstrebt – daran hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 nicht gedacht. Aber ein Pfarrer, der auf Lebenszeit seinem Amt verpflichtet ist und so seine Ordinationsrechte stets ausüben kann, der dürfte wohl mit dem Amt des Bundespräsidenten unvereinbar sein, mögen auch Advokaten einen anderen Willen des Gesetzgebers aus dem Artikel 55 GG herauslesen wollen, an einem ändert dies alles nichts: Niemand kann zwei Herren dienen.
Das aber ist nicht alles: Auch der Artikel 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) i. V. m. Artikel 140 GG stellt fest: „Es besteht keine Staatskirche“ und der Artikel 4 GG sichert „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Anders ausgedrückt: Insbesondere schützt Artikel 4 GG in gleichem Maße die Freiheit derer, die sich zu einer religiösen oder nichtreligiösen Weltsicht bekennen.
Und genau diese Freiheit aus Artikel 4 GG ist dann gefährdet, wenn der Bundespräsident, der Träger des höchsten Staatsamtes bereits bei Antritt desselben nicht frei, sondern bereits auf Lebenszeit einem religiösen Amt verpflichtet ist.

So ein kirchliches Amt ist also nicht irgendein Amt, denn: Gemäß Artikel 137 Abs. 3 WRV hat eine „Religionsgesellschaft“ das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, wenn auch innerhalb der Schranken der für sie – also nicht für alle – geltenden Gesetze. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. So kommt es, dass sich in Deutschland „Religionsgesellschaften“ dem Status eines Staates im Staate nähern. Dieser Missstand – er verletzt u. a. Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 3 GG – wurde im Zusammenhang mit der kirchlichen Behandlung eigener Fälle sexuellen Missbrauchs schmerzlich offenkundig. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht wird dieser Missstand deutlich, wenn beispielsweise einer im Dienste der Kirche stehenden Sekretärin ihr Arbeitsplatz gekündigt wird, weil sie gegen „kirchenrechtliche Loyalitätsobliegenheiten“ verstoßen hat. Die Sinnhaftigkeit solcher „Obliegenheiten“ darf ein Arbeitsgericht nicht prüfen.


Pfarrer als Bundespräsident: Konflikt mit Grundgesetz vorprogrammiert

Wie bekannt, ist der Letztunterzeichner eines neuen Gesetzes der Bundespräsident. So bestimmt es Artikel 82 Abs. 1 GG. In welchen Konflikt gerät ein Bundespräsident namens Joachim Gauck, wenn Gesetze verabschiedet werden, welche die Interessen nicht religiöser Bürger oder von Bürgern berühren, die einen Glauben anhängen, der nicht zu den christlichen gezählt wird? Was ist, wenn Gesetze verabschiedet werden, die nach Auffassung des Bundespräsidenten nicht den ethischen Vorstellungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder einfach nicht den Interessen der Evangelischen Kirche Deutschlands insgesamt entsprechen?
Joachim Gauck befände sich dann in einem Konflikt, vergleichbar mit einem Bundespräsidenten, der vor seinem Staatsamt bereits als Imam, also als islamischer, dem Koran verpflichteter Prediger tätig gewesen wäre.
Ein seriöser Ordinierter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs wäre als Bundespräsident geradezu zur Parteiigkeit in Sachen Weltanschauung, Religion und Ethik verpflichtet. Eine Kollision u. a. mit den Artikeln 4 und 140 aber auch mit Art. 55 GG (Unvereinbarkeiten) wäre unvermeidbar.


Unabhängig, unbefangen - kein Heiliger, keine Heilige

Was wollen die deutschen Bürger, auch wenn diese in ihrer überwiegenden Mehrheit – entgegen Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG – nicht „ihren“ Bundespräsidenten, bzw. ihre Bundespräsidentin wählen können? Wollen die deutschen Bürger einen Mann zum Bundespräsidenten, der auf Grund einer bestehenden, lebenslangen Dienst- und Treuepflicht nicht einmal ein Richteramt antreten könnte?
Auch müssen sich die Bürger fragen: Wäre die Begeisterung für einen Bundespräsidentschaftskandidaten genau so groß, wenn dieser kein ordinierter evangelischer Pfarrer, sondern ein dem Koran verpflichteter Imam wäre? Einen Bundespräsidenten, der seine private, religiöse Auffassung mit dem Amt vermengte, der hatte seine zweite Amtszeit vorzeitig beendet. Das war Horst Köhler(2). Den Nachfolger, der – als er noch Ministerpräsident war – obskure evangelikale Kreise(3) förderte, der hat noch nicht einmal eine erste Amtszeit beendet.

Die Mehrheit der Bürger will – so hofft der Autor – einen aus ihrer Mitte ins höchste Amt, die Kraft Ihrer Lebenserfahrung, ihrer Bildung und ihrer persönlichen Unabhängigkeit dieses nicht leichte Amt wahrnehmen kann und will.
Die Bürger wollen keinen Heiligen, keinen, der noch nie einen Fehler gemacht hat, da man dann zu Recht vermuten darf, dass dieser nie wirklich Verantwortung getragen hat. Solche, die nur theoretische Verantwortungsträger waren - die gibt es zu Hauf.
Ist die Bundesrepublik ein derart armseliges Land, dass ein wie vor skizzierter Bürger, bzw. eine solche Bürgerin nicht aufzutreiben ist?

Es ist an der Zeit, dass wir Bürger uns den Bundespräsidenten selbst wählen, damit das höchste Amt im Staate nicht den Ränken der Parteien und auch nicht von Interessenvertretern religiöser Gemeinschaften ausgesetzt wird. Dann erst können die Deutschen erst von „unserem“ Bundespräsident, von „unserer“ Bundespräsidentin reden. Dieser, bzw. diese kann uns Bürger und unser Land auch nach Außen vertreten.


Anmerkungen und Quellen:

(1)  Siehe auch: „…mit sofortiger Wirkung! – Nur ein unabhängiger Kopf ins höchste Amt“; ZEIT Online, 06.06.2010

(2)  Siehe auch: „Nachfolgend dokumentieren wir den Schriftwechsel von Bert Steffens mit dem Bundespräsidenten Horst Köhler“; www.freidenker.org/cms/dfv/pdf/chronik.pdf

(3)  Siehe auch: „Wulff im Schafspelz – nein danke“, NRhZ 16.06.2010; Wulff im Kuratorium von „Pro Christ“; http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15262,</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Joachim Gauck ? -<br />
Kein Diener zweier Herren im höchsten Amt -<br />
Auch 2012 NEIN!</p>
<p>Von<br />
Bert Steffens<br />
Freier Philosoph<br />
Andernach</p>
<p>Rechtsblinde auf der Suche nach einem Bundespräsidenten.</p>
<p>Bereits am 17.06.2010 wurde im Essay „Joachim Gauck? &#8211; Kein Diener zweier Herren im höchsten Amt!“ begründet, dass evangelische Pfarrer – bei Ex-Bischöfen ist es nicht anders – nicht für das höchste Amt im Staate geeignet sind. Dargelegt wurde auch, dass „Parteigewächse“ nicht das notwendige Maß an Unabhängigkeit bieten können, wie es Christian Wulff gerade gezeigt hat.</p>
<p>Nichts hat sich seit dem Juni 2010 geändert.(1) Die Warnungen vieler Bürger vor ungeeigneten, weil nicht unabhängigen Kandidaten, verhallten. Jetzt ist das Geschrei groß. Nicht einmal zwei Jahren nach einem vorher erkennbaren Missgriff, wird von einem Teil der Deutschen erneut der nächste erkennbare Missgriff propagiert: Joachim Gauck, ordinierter Pfarrer, obwohl dieser sich ausdrücklich durch Ordination „auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist…“ verpflichtet ist.<br />
Nur:<br />
Das widerspricht der ausschließlichen Verpflichtung unter das Grundgesetz!</p>
<p>Dass Gauck, als er noch Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen war, einen Teil der DDR-Verbrecher und Menschenquäler ausgerechnet in „seinem“ Haus („Gauck-Behörde“) wissentlich auch noch in Dienst und Lohn hielt – dies ist ein gesondertes Thema, auch wenn inzwischen der derzeitige Bundesbeauftragte Roland Jahn diesen ungeheuren Missstand kurz nach seinem Dienstbeginn beseitigt hat.</p>
<p>Derzeit sind wieder Rechtblinde aktiv, die zwar von einem „parteiunabhängigen Kandidaten“ faseln und nicht erkennen wollen, dass ein ordinierter Pfarrer genau das nicht sein kann: Er hat sich bereits lebenslang seiner Kirche verpflichtet!</p>
<p>Gauck ist nicht unabhängig, vielmehr bereits verpflichtet</p>
<p>„Niemand kann zwei Herren dienen“. Wer kennt diesen Satz nicht, sei er nun evangelischer oder katholischer Christ oder auch keines von beidem. Auch losgelöst von dieser bekannten Feststellung aus der Bergpredigt weiß der halbwegs Lebenserfahrene, dass er zwei Interessen, die sich mit wesentlichen Elementen entgegenstehen, nicht gleichzeitig dienen kann. Beispiele dafür gibt es viele. So auch ein Anwalt, der zwei streitende Parteien bei Gericht nicht vertreten kann und darf. Einem Richter sind noch stärkere Fesseln angelegt: Er kann nicht richten und gleichzeitig den Interessen einer der streitigen Parteien dienen oder in irgendeiner Weise anhängen – er ist nicht nur allein dem Gesetze unterworfen, sondern auch der Pflicht unbedingter Unparteiigkeit.</p>
<p>Im Streitfalle oder Entscheidungsfalle unabhängig sein, nicht gleichzeitig urteilen oder entscheiden zu dürfen, wenn ihn die Sache als Schlichter, Anwalt, Gutachter oder Träger eines öffentlichen Amtes in der einen oder anderen Weise selbst betrifft oder betreffen könnte oder schon bereits übernommene Pflichten verletzt.<br />
Nur bei einem in dieser Weise Unabhängigen kann man sicher sein, dass sein Urteil oder Wollen durch keine entgegenstehenden Pflichten oder Eigeninteressen beeinträchtigt wird – ihm kann jedermann vertrauen.</p>
<p>Seiner Kirche freiwillig und dem „Wort Gottes verpflichtet“</p>
<p>Und was hat das alles mit dem von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ordinierten Pfarrer Joachim Gauck und mit dessen Kandidatur zum Amt des Bundespräsidenten zu tun?<br />
Eigentlich ist der Sachverhalt einfach: Im Widerstreit stehende, unterschiedliche Pflichten, können nicht nur geldwerter Art oder Teil von Machtfragen, sie können auch von religiöser Natur sein, wie beispielsweise ein kirchliches Amt mit einem Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit. Das Amt des Pfarrers in der Evangelischen Kirche ist so ein Amt, das auch dann seine Grundpflichten behält, wenn man keine eigene Pfarrei mehr hat – eben lebenslänglich.</p>
<p>„Durch die Berufung nach einer Bewährung im dreijährigen Probedienst<br />
besteht ein kirchliches Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit.“</p>
<p>Dies gesagt das Pfarrergesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) von 1995. Nachzulesen ist dies zum Beispiel bei der ELLM, der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg. Dort kann jeder erfahren:</p>
<p>„Mit der Ordination im evangelischen Sinne werden Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung übertragen.“</p>
<p>Im Lichte evangelischer Theologie</p>
<p>„handelt in der Ordination Christus durch die institutionell verfasste Kirche“<br />
(Prof. Dr. Walter Dietz, Uni Mainz).</p>
<p>Und:<br />
„Pastoren unterstehen der Lehr- und Dienstaufsicht und sind verpflichtet, sich<br />
visitieren zu lassen.“</p>
<p>Weiter heißt es im § 3 Abs. 2 Ordinationsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKRh):</p>
<p>„Bei der Ordination erfolgt die Verpflichtung auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist…“</p>
<p>Geht ein Pfarrer in Ruhestand und gibt er seine Ordinationsurkunde nicht zurück, dann verzichtet er auch nicht auf seine Ordinationsrechte: Er kann predigen und die Sakramente verwalten (§ 6 Abs. 1 u. 2 Ordinationsgesetz EKRh).<br />
Dass der Pfarrer Joachim Gauck seine Ordinationsurkunde zurückgegeben und auf seine Pensionsbezüge aus dem Amt verzichtet und sich so seiner lebenslangen Dienst- und Treuepflicht entledigt hat – davon ist nichts bekannt.</p>
<p>Lebensweg – auf der Suche nach Selbstdarstellung</p>
<p>Die Berufsbezeichnung „Pfarrer“ – damit schmückt sich Joachim Gauck zu Recht. 1967 wurde Gauck von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg ordiniert, arbeitete als Pfarrer in Lüssow, Kreis Güstrow und ab 1970 in Rostock-Evershagen. Nebenamtlich war er noch Jugendpfarrer in Rostock und leitete die Kirchentagsarbeit in Mecklenburg (Quelle Konrad-Adenauer-Stiftung). Gauck fiel u. a. auf durch regime-kritische Predigten in Rostock und anderswo, genoss aber – wie Teile seiner Familie auch – trotzdem Privilegien, die einem Durchschnittsbürger der DDR völlig versperrt waren.<br />
Gauck, der mit seiner 1990 von ihm geschiedenen Ehefrau Hansi Gauck vier längst erwachsene Kinder hat, liebt es – diesem Eindruck kann man beim Lesen seines bekannt gewordenen Lebenslaufs nicht entgehen – öffentlich zu wirken, nicht nur als predigender Pfarrer, auch beispielsweise als Abgeordneter der Volkskammer, als Kandidat auf den Posten des Oberbürgermeisters von Rostock, als „Sonderbeauftragter“, später als Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen, als Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – für Deutschland“, als Mitglied der „Atlantik-Brücke e.V.“, als Buchautor, als Talkmaster beim ARD („Gauck trifft…“) u.v.a.m.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht und die Grenzen kirchlicher Ämter</p>
<p>Bei Beendigung seiner Leitung der Stasi-Unterlagenbehörde glaubte er noch, dass er als Mecklenburger seine eigenen Grenzen kenne: Bundespräsident wolle er nicht werden. Hierbei wird er sich wohl an die ihm gesetzten Grenzen aus seinem lebenslangen Pflicht- und Treueverhältnis gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg erinnert haben. Und heute?<br />
Nun – Grenzen, die gibt es für einen evangelischen Pfarrer sehr wohl. In Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 350/75 vom 21.09.1976) kann man nachlesen, welche Grenzen die Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Vermengung von Pfarreramt und einem politischen Amt sieht:</p>
<p>„Die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland hat zunächst Entschließungen von Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Frage der Mitarbeit der evangelischen Kirchen und ihrer Amtsträger im politischen Raum mitgeteilt, sodann eine theologische Stellungnahme zur Frage der Kompatibilität von geistlichem Amt und politischem Mandat vorgelegt, die mit der Schlußfolgerung endet:</p>
<p>“Die gleichzeitige Wahrnehmung von geistlichem Amt und politischem Mandat ist aus Gründen des Glaubens und der Lehre abzulehnen, weil dadurch die Normen des geistlichen Amtes (Reinheit der Verkündigung und Dienst an der ganzen Gemeinde) verletzt sowie das Wesen des politischen Dienstes der Kirche verfälscht werden.<br />
Es werden Grenzen überschritten, die mit der Amtsverpflichtung gesetzt sind. Deshalb muß die Kirche für sich das Recht in Anspruch nehmen, in ihren Ordnungen für das geistliche Amt auf die Beachtung dieser Grenzen zu drängen und Grenzüberschreitungen entgegenzuwirken”.</p>
<p>Und wie ist das mit der Vermengung einer lebenslangen Dienst- und Treuepflicht als evangelischer Pfarrer einerseits und dem Amt des Bundespräsidenten andererseits?</p>
<p>Bundespräsident, kirchliches Amt und das Grundgesetz</p>
<p>Der Artikel 55 Grundgesetz (GG) benennt jene Tätigkeiten, Stellungen und Funktionen, die mit dem Amt eines Bundespräsidenten nicht kompatibel sind. Gewiss: An die Möglichkeit, dass einst ein ordinierter evangelischer Pfarrer das Amt eines Bundespräsidenten anstrebt – daran hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 nicht gedacht. Aber ein Pfarrer, der auf Lebenszeit seinem Amt verpflichtet ist und so seine Ordinationsrechte stets ausüben kann, der dürfte wohl mit dem Amt des Bundespräsidenten unvereinbar sein, mögen auch Advokaten einen anderen Willen des Gesetzgebers aus dem Artikel 55 GG herauslesen wollen, an einem ändert dies alles nichts: Niemand kann zwei Herren dienen.<br />
Das aber ist nicht alles: Auch der Artikel 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) i. V. m. Artikel 140 GG stellt fest: „Es besteht keine Staatskirche“ und der Artikel 4 GG sichert „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Anders ausgedrückt: Insbesondere schützt Artikel 4 GG in gleichem Maße die Freiheit derer, die sich zu einer religiösen oder nichtreligiösen Weltsicht bekennen.<br />
Und genau diese Freiheit aus Artikel 4 GG ist dann gefährdet, wenn der Bundespräsident, der Träger des höchsten Staatsamtes bereits bei Antritt desselben nicht frei, sondern bereits auf Lebenszeit einem religiösen Amt verpflichtet ist.</p>
<p>So ein kirchliches Amt ist also nicht irgendein Amt, denn: Gemäß Artikel 137 Abs. 3 WRV hat eine „Religionsgesellschaft“ das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, wenn auch innerhalb der Schranken der für sie – also nicht für alle – geltenden Gesetze. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. So kommt es, dass sich in Deutschland „Religionsgesellschaften“ dem Status eines Staates im Staate nähern. Dieser Missstand – er verletzt u. a. Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 3 GG – wurde im Zusammenhang mit der kirchlichen Behandlung eigener Fälle sexuellen Missbrauchs schmerzlich offenkundig. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht wird dieser Missstand deutlich, wenn beispielsweise einer im Dienste der Kirche stehenden Sekretärin ihr Arbeitsplatz gekündigt wird, weil sie gegen „kirchenrechtliche Loyalitätsobliegenheiten“ verstoßen hat. Die Sinnhaftigkeit solcher „Obliegenheiten“ darf ein Arbeitsgericht nicht prüfen.</p>
<p>Pfarrer als Bundespräsident: Konflikt mit Grundgesetz vorprogrammiert</p>
<p>Wie bekannt, ist der Letztunterzeichner eines neuen Gesetzes der Bundespräsident. So bestimmt es Artikel 82 Abs. 1 GG. In welchen Konflikt gerät ein Bundespräsident namens Joachim Gauck, wenn Gesetze verabschiedet werden, welche die Interessen nicht religiöser Bürger oder von Bürgern berühren, die einen Glauben anhängen, der nicht zu den christlichen gezählt wird? Was ist, wenn Gesetze verabschiedet werden, die nach Auffassung des Bundespräsidenten nicht den ethischen Vorstellungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder einfach nicht den Interessen der Evangelischen Kirche Deutschlands insgesamt entsprechen?<br />
Joachim Gauck befände sich dann in einem Konflikt, vergleichbar mit einem Bundespräsidenten, der vor seinem Staatsamt bereits als Imam, also als islamischer, dem Koran verpflichteter Prediger tätig gewesen wäre.<br />
Ein seriöser Ordinierter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs wäre als Bundespräsident geradezu zur Parteiigkeit in Sachen Weltanschauung, Religion und Ethik verpflichtet. Eine Kollision u. a. mit den Artikeln 4 und 140 aber auch mit Art. 55 GG (Unvereinbarkeiten) wäre unvermeidbar.</p>
<p>Unabhängig, unbefangen &#8211; kein Heiliger, keine Heilige</p>
<p>Was wollen die deutschen Bürger, auch wenn diese in ihrer überwiegenden Mehrheit – entgegen Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG – nicht „ihren“ Bundespräsidenten, bzw. ihre Bundespräsidentin wählen können? Wollen die deutschen Bürger einen Mann zum Bundespräsidenten, der auf Grund einer bestehenden, lebenslangen Dienst- und Treuepflicht nicht einmal ein Richteramt antreten könnte?<br />
Auch müssen sich die Bürger fragen: Wäre die Begeisterung für einen Bundespräsidentschaftskandidaten genau so groß, wenn dieser kein ordinierter evangelischer Pfarrer, sondern ein dem Koran verpflichteter Imam wäre? Einen Bundespräsidenten, der seine private, religiöse Auffassung mit dem Amt vermengte, der hatte seine zweite Amtszeit vorzeitig beendet. Das war Horst Köhler(2). Den Nachfolger, der – als er noch Ministerpräsident war – obskure evangelikale Kreise(3) förderte, der hat noch nicht einmal eine erste Amtszeit beendet.</p>
<p>Die Mehrheit der Bürger will – so hofft der Autor – einen aus ihrer Mitte ins höchste Amt, die Kraft Ihrer Lebenserfahrung, ihrer Bildung und ihrer persönlichen Unabhängigkeit dieses nicht leichte Amt wahrnehmen kann und will.<br />
Die Bürger wollen keinen Heiligen, keinen, der noch nie einen Fehler gemacht hat, da man dann zu Recht vermuten darf, dass dieser nie wirklich Verantwortung getragen hat. Solche, die nur theoretische Verantwortungsträger waren &#8211; die gibt es zu Hauf.<br />
Ist die Bundesrepublik ein derart armseliges Land, dass ein wie vor skizzierter Bürger, bzw. eine solche Bürgerin nicht aufzutreiben ist?</p>
<p>Es ist an der Zeit, dass wir Bürger uns den Bundespräsidenten selbst wählen, damit das höchste Amt im Staate nicht den Ränken der Parteien und auch nicht von Interessenvertretern religiöser Gemeinschaften ausgesetzt wird. Dann erst können die Deutschen erst von „unserem“ Bundespräsident, von „unserer“ Bundespräsidentin reden. Dieser, bzw. diese kann uns Bürger und unser Land auch nach Außen vertreten.</p>
<p>Anmerkungen und Quellen:</p>
<p>(1)  Siehe auch: „…mit sofortiger Wirkung! – Nur ein unabhängiger Kopf ins höchste Amt“; ZEIT Online, 06.06.2010</p>
<p>(2)  Siehe auch: „Nachfolgend dokumentieren wir den Schriftwechsel von Bert Steffens mit dem Bundespräsidenten Horst Köhler“; <a href="http://www.freidenker.org/cms/dfv/pdf/chronik.pdf" rel="nofollow">http://www.freidenker.org/cms/dfv/pdf/chronik.pdf</a></p>
<p>(3)  Siehe auch: „Wulff im Schafspelz – nein danke“, NRhZ 16.06.2010; Wulff im Kuratorium von „Pro Christ“; <a href="http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15262" rel="nofollow">http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15262</a>,</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#220;ber die Politkaste und wer sind die eigentlichen VIPs unserer Gesellschaft von Heise</title>
		<link>http://tv-orange.de/2012/02/ueber-die-politkaste-und-wer-sind-die-eigentlichen-vips-unserer-gesellschaft/comment-page-1/#comment-1330</link>
		<dc:creator>Heise</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 12:54:11 +0000</pubDate>
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		<description>„Andere Kritiker fragen sich, warum der unter Helmut Kohl ernannte Behördenchef die Stasi-Unterlagen zum ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel nicht an den Lübecker Chefermittler Heinrich Wille herausrücken wollte. Eine merkwürdige Amtsführung konstatiert auch der Gerichtsreporter Rolf Schälike, der (anders als Gauck) in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert war. Ihm verbot die Stasi-Unterlagenbehörde unter Gauck die Einsichtnahme in die Unterlagen, welche die DDR-Staatssicherheit über ihn gesammelt hatte. Später waren sie dann &quot;verschwunden&quot;. Schälikes Gesamteinschätzung: &quot;Gauck vertritt die Mächtigen. Das tat er in der DDR, das tut er jetzt. […] Er wurde und wird missbraucht.&quot; Damit spielt Schälike offenbar nicht nur auf Politiker, sondern auch auf Gaucks ehemaligen Stellvertreter Hansjörg Geiger an, der später Chef des Verfassungsschutzes und des BND wurde.“</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>„Andere Kritiker fragen sich, warum der unter Helmut Kohl ernannte Behördenchef die Stasi-Unterlagen zum ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel nicht an den Lübecker Chefermittler Heinrich Wille herausrücken wollte. Eine merkwürdige Amtsführung konstatiert auch der Gerichtsreporter Rolf Schälike, der (anders als Gauck) in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert war. Ihm verbot die Stasi-Unterlagenbehörde unter Gauck die Einsichtnahme in die Unterlagen, welche die DDR-Staatssicherheit über ihn gesammelt hatte. Später waren sie dann &#8220;verschwunden&#8221;. Schälikes Gesamteinschätzung: &#8220;Gauck vertritt die Mächtigen. Das tat er in der DDR, das tut er jetzt. […] Er wurde und wird missbraucht.&#8221; Damit spielt Schälike offenbar nicht nur auf Politiker, sondern auch auf Gaucks ehemaligen Stellvertreter Hansjörg Geiger an, der später Chef des Verfassungsschutzes und des BND wurde.“</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wieviel Stasi darf&#8217;s denn sein ? von Krziscik</title>
		<link>http://tv-orange.de/2012/01/wieviel-stasi-darfs-denn-sein/comment-page-1/#comment-1328</link>
		<dc:creator>Krziscik</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 09:40:20 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn ich an Gauck und unsere politische Elite denke,kann ich nur den Maler Liebeman zietieren Zitat;ich kann nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich an Gauck und unsere politische Elite denke,kann ich nur den Maler Liebeman zietieren Zitat;ich kann nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wir stehen auf Seite des griechischen Volkes von Jermain Foutre le Camp</title>
		<link>http://tv-orange.de/2012/02/wir-stehen-auf-seite-des-griechischen-volkes/comment-page-1/#comment-1327</link>
		<dc:creator>Jermain Foutre le Camp</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 09:08:45 +0000</pubDate>
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		<description>Zur Solidaritätsbekundung gibt es von der Gruppe Seisachtheia eine Online-Petition an die europäische Kommission, die noch unterzeichnet werden kann:
http://www.1millionsignatures.eu/?a=stats</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Solidaritätsbekundung gibt es von der Gruppe Seisachtheia eine Online-Petition an die europäische Kommission, die noch unterzeichnet werden kann:<br />
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Mikis Theodorakis ruft zum Widerstand in Griechenland auf von Franz Kahler</title>
		<link>http://tv-orange.de/2012/02/mikis-theodorakis-ruft-zum-widerstand-in-griechenland-auf/comment-page-1/#comment-1326</link>
		<dc:creator>Franz Kahler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 21:28:17 +0000</pubDate>
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		<description>In diesen Zusammenhang sollte man sich vielleicht auch einmal den neusten offenen Brief von M.T. durchlesen &quot;ΠΡΟΣ ΤΗΝ ΔΙΕΘΝΗ ΚΟΙΝΗ ΓΝΩΜΗ Η ΑΛΗΘΕΙΑ ΓΙΑ ΤΗΝ ΕΛΛΑΔΑ&quot; die einen dann doch etwas zu denken gibt.

http://www.spitha-kap.gr/el/articles/?nid=2102</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Zusammenhang sollte man sich vielleicht auch einmal den neusten offenen Brief von M.T. durchlesen &#8220;ΠΡΟΣ ΤΗΝ ΔΙΕΘΝΗ ΚΟΙΝΗ ΓΝΩΜΗ Η ΑΛΗΘΕΙΑ ΓΙΑ ΤΗΝ ΕΛΛΑΔΑ&#8221; die einen dann doch etwas zu denken gibt.</p>
<p><a href="http://www.spitha-kap.gr/el/articles/?nid=2102" rel="nofollow">http://www.spitha-kap.gr/el/articles/?nid=2102</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Mikis Theodorakis ruft zum Widerstand in Griechenland auf von Farin Ulrich</title>
		<link>http://tv-orange.de/2012/02/mikis-theodorakis-ruft-zum-widerstand-in-griechenland-auf/comment-page-1/#comment-1325</link>
		<dc:creator>Farin Ulrich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 19:23:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://tv-orange.de/?p=3543#comment-1325</guid>
		<description>Wir alle sind ein Stück Griechenland.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wir alle sind ein Stück Griechenland.</p>
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