
Grundgesetz Art.6 Schutz der Familie
Innenminister Schünemann (CDU) Niedersachsen tritt Menschlichkeit mit Füßen. Er rechtfertigt unnachgiebig, streng nach Paragraf des Aufenthaltsgesetzes, warum die Familie Siala- Salame nicht zusammen leben darf. Wie Panorama berichtet wurde Frau Gazale Salame vor über 7 Jahren aus Deutschland ausgewiesen, mit einem Baby im Bauch und einem mittlerweile kleinen Jungen. Eine Familie wurde gewaltsam zerrissen, ihr Mann und die beiden nun 14 jährigen Töchter leben in Deutschland. Frau SalamesVergehen: sie habe bei der Einreise nach Deutschland einen falschen Namen – Frau Önder – genannt.
Stur nach Gesetz, wie wir dies aus DDR und NS-Zeit her kennen, wird der Familie Siala-Salame das Recht auf familiäre Unversehrtheit verwehrt. Der Schutz der Familie ist nach dem Grundgesetz aber ein unantastbares Grundrecht.
Panorama führte ein Interview mit Schünemanns Referenten für Ausländerangelegenheiten, Paul Middelbeck (SPD). Dies liefert einen erhellenden Einblick in eine Argumentation, in der die Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes mehr zählen als das Grundgesetz. Lesen Sie bitte dieses Panorama Interview: http://panorama.blog.ndr.de/2012/07/26/minister-gegen-madchen/
Während Herr Schünemann sich jeden Tag und Abend auf seine Familie freuen darf, mutet er der Familie Siala- Salame, den Töchtern Amina (15) und Nura (14) beiden Eltern und ihren jüngsten Nachkomen zu, dass sie die Trennung hinnehmen müssen.
Sollen wir, dürfen wir zu dieser Unmenschlichkeit schweigen?
Gemeinsam gegen den Eisberg der Paragrafenreiter – für Menschlichkeit und Familie.
Informieren Sie sich auch auf der Facebook-Seite: “Vereint Familie Siala!” – Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel https://www.facebook.com/VereintFamilieSiala
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Tags: familie, Familienpolitik, familienrecht, Grundrecht, Salame, Siala
Antwort auf meine Beschwerde :
Sehr geehrter enttäuschter Wähler,
Herr Minister Schünemann hat Ihre Zuschrift auf die Berichterstattung des Magazins “Panorama” vom 26. Juli 2012 zum Fall Önder/Siala mit Interesse gelesen. Vielleicht sind Sie daran interessiert, auch den anderen Teil der Wahrheit zu erfahren. Für diesen Fall darf ich Ihnen im Auftrag von Uwe Schünemann MdL die Rede des Ministers zum Thema aus der Sitzung des Niedersächsischen Landtags vom 20. Juli 2012 übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
J.C. Hübner
Büro Uwe Schünemann
Rede von Innenminiser Uwe Schünemann zu TOP 44
(144. Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 20. Juli 2012)
„Kinderrechte beachten, Familien schützen – Zusammenführung
der Familie Siala/Salame“
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Als die zuständige Ausländerbehörde 2006 die Abschiebung von Frau Önder anordnete,
waren Herr Siala und die Kinder Amine und Nura ebenfalls ausreisepflichtig. Allerdings fehlten
die erforderlichen Ausweispapiere, sodass eine gemeinsame Abschiebung nicht möglich
war. Die Ausländerbehörde ging seinerzeit davon aus, dass Herr Siala seiner Lebenspartnerin
und seinen Kindern zum Zwecke der Familienzusammenführung nachreisen würde. Das
war ganz offensichtlich ein Irrtum. Es ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit der von der
zuständigen Ausländerbehörde getroffenen Entscheidung.
Herr Siala und damit der gesamten Familie ist eine ganze Reihe von Chancen geboten worden
- auch unter tatkräftiger Mitwirkung meines Hauses. So wurde – darauf hat Herr Kollege
Krumfuß schon hingewiesen – 2010 vom MI unter Beteiligung des Landkreises Hildesheim
ein Vergleich mit Herrn Siala geschlossen, der eine Familienzusammenführung im Bundesgebiet
ermöglichen sollte. Damit sind Land und Landkreis Herrn Siala bis an die Grenze des
rechtlich Vertretbaren entgegengekommen – auch und vor allem im Interesse seiner Lebenspartnerin,
aber ganz besonders der Kinder.
Inhalt dieses Vergleichs war u.a., dass Herr Siala ein Mindestmaß an Integrationsbereitschaft
unter Beweis stellt. Herr Siala hat diese Chance für sich, für Gazali Önder und für die
gemeinsamen Kinder leider nicht genutzt. Er hat die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten.
Dafür können wir weder die Ausländerbehörde noch das Innenministerium verantwortlich
machen.
Ich darf an dieser Stelle aus einer Pressemitteilung des Landkreises Hildesheim vom
21. Oktober 2011 zitieren:
„Landrat Reiner Wegner betont, dass auf Anregung des niedersächsischen Innenministeriums
mit Herrn Siala eine Vereinbarung getroffen wurde, die zu einem legalen Aufenthalt hätte
führen können. Gegenstand dieser Vereinbarung war allerdings auch ein Mindestmaß an
Integrationsbereitschaft des Herrn Siala. Diese Integrationsbereitschaft sollte sich insbesondere
darin ausdrücken, dass keine weiteren Straftaten begangen werden und der Lebensunterhalt
für die Familie durch eigenes Arbeitseinkommen sichergestellt wird. Zu diesem Zeit2
punkt waren nämlich gegen Herrn Siala bereits mehrere Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
anhängig, aus denen zu schließen war, dass Herr Siala die deutsche
Rechtsordnung nicht hinreichend akzeptiert. Zudem war seine wirtschaftliche Integration bisher
nicht gelungen, da er seit seiner Einreise nahezu durchgängig Sozialleistungen beansprucht
hat.
Es ist Herrn Siala allerdings weder gelungen, straffrei zu bleiben, noch wies er ausreichendes
Arbeitseinkommen nach, aus dem er seine Familie unterhalten kann und konnte.“
So weit die Pressemitteilung des Landkreises Hildesheim.
Selbst Vertreter von Flüchtlingsorganisationen geben mittlerweile zu, dass Herr Siala es
nicht verstanden hat, die ihm eröffneten Chancen zu nutzen, weil er immer wieder straffällig
wird.
SPD, Grüne und Linke stellen in ihrem gemeinsamen Antrag nur einen Teil der Wahrheit dar,
verschweigen aber einen wesentlichen Teil. Allein die Aufenthaltsdauer begründet keine Integration
- insbesondere dann nicht, wenn, wie hier, weitere Integrationsleistungen fehlen.
Erwerbstätigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts und Einhaltung der Rechtsordnung – das
sind die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland, die im Übrigen
Rot-Grün 2004 im Aufenthaltsgesetz verankert hat.
Der Lebensunterhalt der Familie Önder/Siala war trotz zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit
von Herrn Siala zu keinem Zeitpunkt ohne die Gewährung öffentlicher Leistungen sichergestellt.
Inwieweit der Lebensunterhalt aktuell sichergestellt ist, ist mir nicht bekannt. Allerdings
hat Herr Siala erst kürzlich eine eidesstattliche Versicherung zur Bestätigung seiner Mittellosigkeit
abgegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von dieser Landesregierung sind in den vergangenen
Jahren die wichtigsten Impulse ausgegangen, um unnötige Härten in dem 2004 von
Rot-Grün beschlossenen Ausländerrecht zu beseitigen.
Ich nenne nur den auf niedersächsische Initiative in das Aufenthaltsgesetz eingefügten
§ 25a, der seit 2011 ein eigenes Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende
vorsieht. Gerade in dem hier vorliegenden Fall kann das eine Grundlage für eine
Lösung sein.
Auch die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen für ein Bleiberecht bei
nachhaltiger Integration – § 25b des Aufenthaltsgesetzes – ist ein wichtiges Signal: Wer sich
integriert, kann eine Anerkennung erhalten.
Eine Lösung über § 22 des Aufenthaltsgesetzes kommt hier – anders als im Fall der Familie
Nguyen aus Hoya – nicht in Betracht. Familie Nguyen war hier in Deutschland gut integriert
3
und hatte deshalb erhebliche Probleme, sich in Vietnam zurechtzufinden, was mich letztlich
auch dazu veranlasst hat, die Bundesregierung zu bitten, die Wiedereinreise zu ermöglichen.
Im Fall der Familie Önder/Siala ist es anders: Zum einen kann und konnte von einer Integration
in Deutschland keine Rede sein. Die Kinder Schams, acht Jahre, und Gazi, sieben Jahre,
sind in der Türkei gut integriert. Sie haben ihr gesamtes Leben in der Türkei verbracht.
Türkisch ist ihre Muttersprache. Sie leben mit ihrer Mutter im Haus des Großvaters in Izmir,
und sie erbringen gute Leistungen in der Schule.
Auch die Straftaten von Herrn Siala werden immer wieder kleingeredet. Wir sprechen hier
aber nicht von Bagatellen. Insgesamt über als 100 Tagessätze wegen Verstößen gegen das
Fleischhygienegesetz oder wegen Nötigung sind wahrlich kein Pappenstiel.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eines erwähnen: Nachdem Herr Siala die
Lehrerin seiner Tochter genötigt hat – wofür er übrigens im Februar 2011 zu 25 Tagessätzen
verurteilt worden ist -, erreichte die Polizei am 4. Oktober 2011 ein Schreiben der Richardvon-
Weizsäcker-Schule, in dem Herr Siala aufgrund seines Verhaltens in der Schule als Bedrohung
beschrieben wird. Ich will jetzt nicht sagen, was die Schule geschrieben hat. Sie hat
in diesem Fall jedenfalls dringend um Unterstützung gebeten. Von Integration kann also
auch aktuell keine Rede sein.
Zu dem angeblichen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention: Ein Verstoß liegt hier
nicht vor. Das geltende deutsche Aufenthaltsrecht – das ist unter Rechtsexperten völlig unstreitig
- genügt allen Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention.
Meine Damen und Herren, und trotzdem habe ich der Familie vor Kurzem erneut einen
rechtlichen Ausweg aus ihrer Situation aufgezeigt. Auf der Grundlage des neuen § 25 a Aufenthaltsgesetz
gibt es für die Familie Önder/Siala eine Perspektive für eine Familienzusammenführung
in Deutschland. Sollten Herr Siala und Frau Önder heiraten, so wäre mittelfristig
ein Familiennachzug nach Deutschland möglich. Aber auch dieser Weg setzt voraus, dass
Herr Siala für den Lebensunterhalt der Familie sorgt und nicht wieder straffällig wird.
Die Töchter Amine und Nura könnten ihre Mutter schon bald – nämlich dann, wenn sie eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes haben – in der Türkei besuchen.
Allerdings hat Herr Siala bzw. die von ihm bevollmächtigte Rechtsanwältin bis heute noch
keinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a für Amine gestellt, obwohl
diese zum 18. April 2012 das 15. Lebensjahr vollendet hat. Auch ein gültiger Pass liegt noch
immer nicht vor, obwohl die Vorlage von Pässen bereits Gegenstand des 2010 geschlossenen
Vergleichs war.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einige Aspekte stichwortartig
in Erinnerung rufen:
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Erstens: Nicht zuletzt aufgrund von DNA-Gutachten steht mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit fest, dass Ahmed Siala und Gazali Önder von Geburt an türkische
Staatsangehörige sind.
Zweitens: Herr Siala und Frau Önder sind seit 2001 ausreisepflichtig.
Drittens: 2004 wurde eine Landtagseingabe zugunsten von Frau Önder einstimmig – d. h.
auch mit den Stimmen von SPD und Grünen – mit Sach- und Rechtslage beschieden.
Viertens: Der damalige Bundesaußenminister Steinmeier hat 2008 ein Besuchsvisum für
Frau Önder abgelehnt.
Fazit, meine Damen und Herren: Wenn Sie sich alle Fakten genau anschauen, dann gibt es -
obwohl vieles nicht dafür spricht – aufgrund einer Initiative dieser Landesregierung trotzdem
eine Möglichkeit, zur Familienzusammenführung. Für die Kinder gibt es schon jetzt eine
Möglichkeit, ihre Mutter und ihre Geschwister zu besuchen. Bis zum heutigen Tage sind all
diese Angebote leider ausgeschlagen worden. Ich nehme nicht hin, dass dafür die Ausländerbehörde
im Landkreis Hildesheim verantwortlich gemacht wird. Außerdem nehme ich in
Anspruch, dass dafür weder das Innenministerium noch die Landesregierung in Verantwortung
genommen werden.
Deshalb bitte ich Sie, in der Öffentlichkeit nicht immer wieder den Eindruck zu erwecken, als
wenn es hier Verstöße oder Inhumanität von Seiten der Behörden gibt. Mehr als das, was wir
an Angeboten unterbreitet haben, ist rechtlich nicht machbar. Es liegt jetzt an Herrn Siala,
die Chance zu ergreifen. Dazu können wir ihn nur auffordern. Wenn das bei der Beratung
dieses Entschließungsantrags rauskommt, dass er sich also integriert und nicht straffällig
wird, dann gibt es den Weg, den ich aufgezeigt habe.
Quelle: Vorläufiger Stenografischer Bericht 144. Sitzung am 20. Juli 2012.