SGB in 2009 – Gesetzesänderungen für ein selbstbestimmtes Leben der Schwerbehinderten

8. September 2011
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Im IHP3 (Handbuch zur individuellen Hilfeplanung) des Landschaftsverbandes Rheinland ist ein trägerübergreifendes persönliches Budget für Schwerbehinderte definiert. Diese Festlegungen erlauben Schwerbehinderten eine umfassende Hilfeplanung für ihre Leben im gewohnten Zuhause mit finanzieller Absicherung. Der Weg ins Heim ist somit auch finanziell nicht notwendig. Ein selbstbestimmtes Leben in Würde wird dadurch möglich. Auch rein rechnerisch ist diese Lösung selbstständig organisierter  Pflege zuhause für die Volkswirtschaft rentabler als die bisherige Praxis “Schwerbehinderte ins Heim zu verfrachten”.

Die Regelungen des IHP3 basieren auf dem aktuellen SGB. Die WHO verabschiedete im Mai 2001 das Recht auf selbstbestimmtes Leben für Schwerbehinderte. Dies ist internationales Recht. Es fand in der europäischen und deutschen Gesetzgebung nach der Ratifizierung (2008) im Jahr 2009 Eingang in das deutsche Sozialgesetzbuch SGB. (1) Bei Verstößen von Behörden und staatlichen Instanzen bei der Genehmigung dieses Rechtes ist dieses sogar auf UN-Ebene einklagbar.

Allen Betroffenen, ob Kranken oder Angehörigen, den Alten und den jetzt noch Jungen sei die Lektüre der kostenlosen Informationsschrift “Ratgeber für Menschen mit Behinderungen” empfohlen. (2)

Dieser Anspruch muss allerdings immer noch gegen Widerstände erstritten werden, wie dies ein Fall in Lennep bei Remscheid beweist.(3)

 

(1) SGB IX und IHP3 Handbuch zur individuellen Hilfeplanung
http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/wohnen/hilfeplanverfahren_2/hilfeplan/hilfeplan_1.html

(2) publikationen@bundesregierung.de Hier fordern Sie den Kostenlosen “Ratgeber für Menschen mit Behinderungen” an.

(3) Frau Cordula Otterson http://tv-orange.de/2011/09/wenn-ein-ob-mit-dem-leben-spielt/


Anhang:

In der Dokumentation IHP3 auf Seite 6 des Handbuches zur individuellen Hilfeplanung sind die Richtlinien der WHO und UN sowie deren Ratifizierung als deutsches Recht dokumentiert.

Dt. Bundestag, Gesetzentwurf, Drucksache 16/10808, S. 1 :  Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im Dezember 2008 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist seit 26. März 2009 in Deutschland geltendes Recht. In dem Gesetzesentwurf hierzu heißt es: „Das Übereinkommen basiert auf den zentralen Menschrechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.“

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Jan/ 2009, S. 2 :

Der Bezug zu den allgemeinen Menschenrechten verdeutlicht, dass Menschen mit Behinderungen ebenso gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören, wie alle anderen Menschen auch. Somit wird Behinderung nicht als eine Eigenschaft einer Person definiert, sondern als soziales Modell gesehen. Aufgabe der Vertragsstaaten ist es folgerichtig, „gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die niemanden ausschließen und die die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen.“

Ein Information von Schwerbehinderten an Schwerbehinderte und ihre Helfer.

Wolfgang Theophil


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3 Responses to SGB in 2009 – Gesetzesänderungen für ein selbstbestimmtes Leben der Schwerbehinderten

  1. Szamaitat Ilona
    16. Oktober 2011 at 18:47

    Steht bei einem Umbau eines eigenen Hauses, Neubau einer behindertengerechten Dusche, Verbreiterung verschiedener Türen, Anbau einer Rampe für alles zusammen nur eine Betrag von € 2.557,00 zur Verfügung ? – bei wem beantagt man die Übernahme der Kosten für einen Hausumbau.
    Ist es dringend notwenig einen Schwerbeehindertenausweis zu haben und hat man dadurch einen Anspruch auf die Übernahme erhöhter Kosten. Danke

    • henrypuhle
      4. Juli 2012 at 14:17

      hallo.
      meine frau hat reuhma in beiden armen und händen,so wie auch schmerzen in beiden beinen.sie hat beide hände so wie arme voll reuhmaknübelchen,manche bis zu 3 zentimeter groß.
      ich habe diabetis herzinfarkt bluthochdruck gicht in armen und beinen.ich habe einen schwerbehinderten aussweiß(50 prozent).
      wir mussten leider unser badezimmer umbauen,weil wir beide nicht mehr in die badewanne kamen.
      leider mussten wir uns dafür verschulden,kann man nachträglich noch einen zuschuss beantragen?
      mfg
      henrypuhle

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